Wirtschaftlich Berechtigter

Ein wirtschaftlich Berechtigter an einem Bankkonto oder Bankguthaben ist derjenige, für dessen Rechnung das Konto geführt wird. Diese Zurechnungsvorschrift folgt dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, der bei einer Sachverhaltsbeurteilung nur auf das ökonomische Ergebnis abstellt. Der Begriff findet im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Steuerhinterziehung Verwendung. Die EU Zinsverordnung spricht weitgehend deckungsgleich vom Wirtschaftlichen Eigentümer.


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